Leistungen

Allgemeine Leistungen und Kassenleistungen:

Um sie als Neupatienten in unserer Praxis gut betreuen zu können, bitten wir Sie vorab einen Bogen zu Ihrer Krankenvorgeschichte auszufüllen. Diesen können Sie hier downloaden und zu Ihrem Termin in der Praxis ausgefüllt mitbringen.

Vorsorgevollmachten

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach bundesdeutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. (Quelle: Wikipedia.de)